Pfalzgraf Johann [von Pfalz-Neumarkt] gibt den Pfarrern und Priestern zu Pleystein (Pleistain), Kemnath (Kemnarth auf dem Orggen), zu Eslarn, zu Waidhaus (Waidhawsenn), zu Püchersreuth (Purckhartsreutt), zu "Lindren", zu Tännesberg (Tenesperg), zu Moosbach (Mospach) und zu Schmidgaden (Schmidgadenn) die nachgenannten Gnaden und Freiheiten. Sie dürfen ihre Habe nach dem Tod und zu Lebzeiten frei vererben, aber mit dem Vorbehalt, dass die pfalzgräflichen Rechte, Gewohnheiten, Vogteien, Steuern oder Dienste unverletzt bleiben. Ihr Gut dürfen sie in pfalzgräfliche Schlösser und Städte zum Schutz führen, was ihnen dann aber ungehindert weiter zu Nutzen und Gebrauch stehen soll. Jährlich sollen sie sich auf den Montag nach Quasimodogeniti zur Zeit der Vesper im Markt zu Tännesberg treffen, und dort zum Seelenheil des Pfalzgrafen, seiner Vor- und Nachfahren nachts Vigilien und tagsüber Seelenmessen feiern so wie gleichermaßen begnadete Pfarrer und Priester anderswo. Im Fall der Säumigkeit werden 60 Regensburger Pfennig fällig, die zum gemeinsamen Nutzen wie dem Kauf von Zehrung oder Wachs verwendet werden sollen. Den Pflegern, Amtleuten und Schergen wird geboten, die Pfarrer und ihre Nachfolger bei dieser Gnade bleiben zu lassen und sie dabei zu handhaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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