7) Der Komtur von Mergentheim, Wolfgang von Bibra, und der Kaplan von Neuhaus berichten dem Deutschmeister nach Horneck: Obgleich ihre Untertanen sich kürzlich erklärt hätten, dass sie sich durch die benachbarten Aufrührer von ihrer Herrschaft nicht abtrünnig machen lassen wollen, so sei jetzt, da ihnen der Bauernhaufen bereits ganz nah und bei Niederstetten liegt, der "gemeine Pöbel" auch angesteckt. Ihnen wurde eine Supplik übergeben, nach welcher die Untertanen von ihnen mit Brief und Siegel verlangen, dass man sie dem Evangelium und ihrer Artikel gemäß behandeln soll, was sie auch getan hätten. Zaisolf von Rosenberg und andere hätten bereits ähnliche Verschreibungen ausgestellt. Sie hoffen nun, dass der Deutschmeister ihre Handlung genehmigt. Von den Bauern die bereits der Tauber zuziehen würde größere Gefahr ausgehen und es sollte dem Spott und Schaden begegnet werden, als wenn man in der Folge genötigt dieser Aufforderung erst nachkommt. Worauf dann auch von dem Deutschmeister Dietrich von Cleen die schriftliche Zusage ausgestellt wird, dass er mit der den Mergentheimern gegebenen Zusicherung einverstanden ist, 3. April 1525
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7) Der Komtur von Mergentheim, Wolfgang von Bibra, und der Kaplan von Neuhaus berichten dem Deutschmeister nach Horneck: Obgleich ihre Untertanen sich kürzlich erklärt hätten, dass sie sich durch die benachbarten Aufrührer von ihrer Herrschaft nicht abtrünnig machen lassen wollen, so sei jetzt, da ihnen der Bauernhaufen bereits ganz nah und bei Niederstetten liegt, der "gemeine Pöbel" auch angesteckt. Ihnen wurde eine Supplik übergeben, nach welcher die Untertanen von ihnen mit Brief und Siegel verlangen, dass man sie dem Evangelium und ihrer Artikel gemäß behandeln soll, was sie auch getan hätten. Zaisolf von Rosenberg und andere hätten bereits ähnliche Verschreibungen ausgestellt. Sie hoffen nun, dass der Deutschmeister ihre Handlung genehmigt. Von den Bauern die bereits der Tauber zuziehen würde größere Gefahr ausgehen und es sollte dem Spott und Schaden begegnet werden, als wenn man in der Folge genötigt dieser Aufforderung erst nachkommt. Worauf dann auch von dem Deutschmeister Dietrich von Cleen die schriftliche Zusage ausgestellt wird, dass er mit der den Mergentheimern gegebenen Zusicherung einverstanden ist, 3. April 1525
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 65, 6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 7. Deutscher Orden in Mergentheim >> Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525
1521; 2. Juli 1524; 20. Februar 1525 - 14. Juni 1525
Dokument
Bibra, Wolfgang von; Komtur
Cleen, Dietrich von; Deutschmeister
Rosenberg, Zaisolf von; Ritter
Bad Mergentheim TBB
Horneck = Schloss Horneck : Gundelsheim HN
Mergentheim s. Bad Mergentheim
Neuhaus : Igersheim TBB
Niederstetten TBB
Tauber (Fluss)
Schriftwechsel des Deutschmeisters Dietrich von Cleen, Teil I: (1521), 2. Juli 1524 - 14. Juni 1525
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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