Der Kläger erklärt, er habe alle ihm bekannten Gläubiger seines Vaters, Graf Ferdinand Gottfried von Velen, die Ansprüche auf die von seinem Großvater, Graf Alexander von Velen, zu Majorats- und Fideikommißgütern erklärten Ländereien hatten, ad proponendam actionem an das RKG laden lassen. Die Klage richtet sich dagegen, daß der Beklagte sich trotz Anhängigkeit dieses Verfahrens durch das Münstersche Hofgericht in Güter des Klägers hatte immittieren lassen. Der Beklagte bestreitet die Rechtmäßigkeit der Berufung auf das RKG-Ladungsverfahren, da der Kläger darin nie Beweise für ein Majorat oder Fideikommiß vorgelegt habe und dieses Verfahren, obwohl er 7 Miterben habe, allein betrieben habe. Zudem werde durch dieses RKG- Verfahren das Recht einer territorialen 1. Instanz beeinträchtigt. Das Münstersche Gericht sei zuständig, da der Hauptsitz des Klägers, Schloß Raesfeld, sowie weitere ausgedehnte Besitzungen in dessen Zuständigkeitsbereich lägen. Er betont die Rechtmäßigkeit seiner Forderung (5957 Rtlr.) und die Notwendigkeit, diese eintreiben zu können.
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Der Kläger erklärt, er habe alle ihm bekannten Gläubiger seines Vaters, Graf Ferdinand Gottfried von Velen, die Ansprüche auf die von seinem Großvater, Graf Alexander von Velen, zu Majorats- und Fideikommißgütern erklärten Ländereien hatten, ad proponendam actionem an das RKG laden lassen. Die Klage richtet sich dagegen, daß der Beklagte sich trotz Anhängigkeit dieses Verfahrens durch das Münstersche Hofgericht in Güter des Klägers hatte immittieren lassen. Der Beklagte bestreitet die Rechtmäßigkeit der Berufung auf das RKG-Ladungsverfahren, da der Kläger darin nie Beweise für ein Majorat oder Fideikommiß vorgelegt habe und dieses Verfahren, obwohl er 7 Miterben habe, allein betrieben habe. Zudem werde durch dieses RKG- Verfahren das Recht einer territorialen 1. Instanz beeinträchtigt. Das Münstersche Gericht sei zuständig, da der Hauptsitz des Klägers, Schloß Raesfeld, sowie weitere ausgedehnte Besitzungen in dessen Zuständigkeitsbereich lägen. Er betont die Rechtmäßigkeit seiner Forderung (5957 Rtlr.) und die Notwendigkeit, diese eintreiben zu können.
AA 0627, 5729 - V 79/174
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 2. Buchstabe V
1693 - 1696 (1673 - 1693)
Enthaeltvermerke: Kläger: Alexander Otto Graf von Velen und zu Megen, Freiherr zu Raesfeld, Bretzenheim und Douxlieu, Herr zu Krudenburg, Erbmarschall in Flandern Beklagter: Franz Maximilian von Holling, Amtmann zu Styrum Prokuratoren (Kl.): Dr. Friedrich Heinrich von Gülich [1685] 1693 - Subst.: Dr. Johann Friedrich Stieber Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1692 - Subst.: Lic. Rolman Prozeßart: Mandati de lite pendente nihil innovando, cassando et amplius non turbando cum clausula Instanzen: RKG 1693 - 1696 (1673 - 1693) Beweismittel: Schuldverschreibung der Eheleute Ferdinand Gottfried Graf zu Velen und Megen und Sophia Elisabeth Gräfin zu Limburg und Bronkhorst über 1750 Rtlr. zugunsten von Franz Maximilian von Holling, 1673 (Q 9). Desgl. über 3000 Rtlr., 1681 (Q 10). Pfandweise Verschreibung der im Amt Dinslaken, Kirchspiel Walsum gelegenen Güter Vennebroch und Rahm (Wittrahm) der Vorgenannten zugunsten von Hollings, 1681 (Q 11). Beschreibung: 37 Bl., lose; Q 1 - 14, es fehlt Q 13 (im Protokoll mit dem Vermerk „deest“).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 2. Buchstabe V (Gliederung)