Revers über die Verleihung von Land in Heinebach
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Urk. 13, 2321
A I t 1574 Februar 22
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe H >> 2 Heb-Herg >> 2.13 Heinebach (Gem. Alheim, Lkr. Hersfeld-Rotenburg)
1574 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hen Baum, Vogt in Heydau, die Witwe des Hen Hasten aus Konnefeld, Henn Kryser aus Konnefeld, Kunz Kannegießer, Henne Ebert, Henne Schneider, Thiele und Henne Steinbach aus Heinebach bekunden, dass Landgraf Wilhelm von Hessen dem Hen Baum eine Hufe und den anderen genannten zwei Hufen Land auf der Feldmark in Heinebach gegen einen Zins von vier Vierteln Korn, einem halben Viertel Gerste, 12 Metzen Dinkel, vier Metzen Erbsen und dreieinhalb Vierteln Hafer pro Hufe.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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