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Abgrenzung und Ausübung von landesherrlichen und geistlichen Rechten zu Altlünen
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Kleve-Märkische Regierung, Landessachen >> 4. Beziehungen zu auswärtigen Territorien >> 4.14. Fürstbistum Münster (1): Rechte, Grenzen, Untertanen >> 4.14.3. Landesherrliche Rechte und Angelegenheiten einzelner Untertanen im Bereich >> 4.14.3.3. Grafschaft Mark
(1324-1580) 1516-1764
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Verpachtung von Ländereien genannter Lünener Bürger zu Altlünen, ca. 1450, 1543-1569 (in Abschrift im Registraturbuch "Copien dern Bewisstückenn van Altenluynen", mit Urkundenextrakten von 1324-1580) - Schatzung genannter Bürger zu Altlünen, von Eingesessenen zu Nordlünen, Alstedde, Wethmar, Ostwich, Langern, Varnhövel, Lenklar, Bredinckhoff und Ehringhausen sowie von Eingesessenen der Kirchspiele Ahlen, Drensteinfurt, Vorhelm, Werne und Beckum, ca. 1442-1451 (in Abschrift im Registraturbuch "Die Hoicheyt und Gerechticheyt [...] der Voere und Pale tuschen den Landen Cleve-Mark und Monster, in Sunderheyt myt Altenluynen", mit Urkundenextrakten von 1440-1516) - Landesherrliche Rechte des Herzogs von Kleve zu Altlünen, 1572 (nach Urkundenextrakten des Registraturbuchs "Altlünen" von 1351-1570) - Skizze der Feldmark um Altlünen, 1572 (W 051/Karten A, Nr. 52252) - Namenslisten zu vernehmender Zeugen aus Altlünen, 1575 - Landesherrliche Rechte des Herzogs von Kleve zu Altlünen, 1575 (nach Urkundenextrakten und Zeugenaussagen des "Altenlüner Probationszettels" von 1324-1568)