Hans Rieckher und Veit Ziegler, beide aus Untertürkheim [Stuttgart], zu Schorndorf gef., weil sie einen in einem Weinberg gefundenen, zum Hasenfang gerichteten Draht wieder zum Fang hergerichtet hatten, obschon sie wussten, dass hohe Strafe darauf steht, jedoch begnadigt und wieder freigelassen mit der Auflage, der Landesherrschaft eine Geldstrafe von je 1 lb h und ihre Atzung und kosten zu bezahlen, auch künftig solche Handlungen und jede Art Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege ihr Augenmerk zu richten und alle ihnen bekannt werdenden Wildfrevel unverzüglich dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, nehmen die Artikel an und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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