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Johann, Graf zu Nassau und Herr zu Merenberg, Gräfin Margarete von Nassau, Witwe Graf Adolfs (I.), und Adolf (II.), Graf zu Nassau, ihr Sohn, nehmen mit Zustimmung Erzbischof Gerlachs von Mainz das Kloster Klarenthal unter ihren Schutz und versprechen, das Kloster und seine Güter weder durch das Einstellen von Pferden noch durch die Unterbringung von Jägern und Hunden zu beschweren.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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