Philipp, Graf zu Rieneck, und Anthoni von Ysenburg, der Ältere, Graf zu Büdingen, haben im Beisein und mit Einwilligung Wilhelms, des Grafen zu Eberstein, für sich und als Vormünder auch an Stelle seines Mitvormunds Wilhelm des Herrn zu Limpurg, des Hl. röm. Reiches Erbschenken, semperfrei, ihrer Vettern und Schwäger einesteils und Ludwigs, des Grafen zu Stolberg, Königstein und Rochefort, ihres Vettern und Schwagers, für Catherin, seine eheliche Tochter andernteils, eine Eheberedung getroffen zwischen Graf Michel zu Wertheim und Herrn zu Breuberg, Sohn der Barbara, Freiin von Limpurg, Gräfin zu Wertheim und der genannten Catherin. Graf Ludwig von Stolberg soll seiner Tochter in dessen 4000 fl. in Gold auf den Königstein verpfändeten Teil an der Herrschaft Breuberg verschreiben und 4000 fl. bar mitgeben, dazu Kleider und Schmuck. Dagegen sollen Graf Michel und seine Vormünder der Catherin 1600 fl. mit 800 fl. jährlichen Zinses auf ihre Güter verschreiben und dazu zusichern 1/3 aller fahrenden Habe oder 800 fl. dafür. Stirbt Michel kinderlos, so soll Catherin alle fahrende Habe, Geschütz, Pferde, Harnische und was zur Wehr ausgenommen, erhalten. Als Morgengabe soll ihr der Graf 2000 fl. verschreiben, was Catherin davon testamentarisch vermacht, dafür soll der Grafschaft der Wiederkauf vorbehalten sein. Catherin soll auf alles Erbe von ihrer Linie verzichten, falls diese nicht im Mannesstamme erlischt. Mit den vorhandenen Schulden soll sie nach ihres Mannes Tod nichts zu tun haben, mögen Kinder vorhanden sein oder nicht. Heiratet sie ein zweites mal, so soll ihr Witwensitz ihren Kindern aus erster Ehe zufallen. Stirbt eines von beiden Ehegatten kinderlos, so sollen die Güter nach des andern Tod dahin zurückfallen, wo sie hergekommen sind. Das Pfand an Breuberg soll Graf Ludwig nicht lösen, solange die beiden leben. Alle Verschreibungen sollen vor dem Beischlaf ausgefertigt werden.