Mainz, 1616.10.23. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen Johann Graß, Bender, nachgelassenem Sohn des Hans Graß zu Mosbach, und Maria, Tochter des Hans Schütz, Kellers zu Welheim, des Klosters Erbach: Er bringt in die Ehe sein elterliches Erbteil zu Mosbach und in dessen Markung. Sie erhält vom Vater 100 fl. B. Mitgift. Für den Fall, die Ehe bliebe kinderlos, wird vereinbart: 1) Sie behält ihr Zugebrachtes, ihre Kleider und Kleinodien, die Hälfte der Errungenschaft und 300 fl. aus der Nahrung ihres Mannes. 2) Er behält sein Zugebrachtes, seine Kleider und Kleinodien, die Hälfte der Errungenschaft und ihre Mitgift in Höhe von 100 fl. B. Z.: 1) Seitens des Hochzeiters: Michael Müller, von Koburg gebürtig, wohnhaft zu Mosbach, Stiefvater des Hochzeiters; Hans Georg Streit, B. und Bender zu Mainz; 2) seitens der Braut: Ihr Vater Johann Schütz, der Ratsherr Johann Hell d.Ae. und Hans Brandt, Biersieder.

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