Erzherzog Ferdinand zu Österreich verkauft an Georg von und zu Neuhausen um 1.400 fl den hallben Hof zu Neuhausen (Haus, Hofreite, Scheuer, Gärten, Äcker, Wiesen) mit allen dazu gehörigen Rechten, gemäß einem Urbarregister; er übergibt Georg von Neuhausen den halben Hof, der bisher ausgegebenes Lehen des Hauses Österreich, jedoch nach dem Tod des letzten Lehensinhabers Johann Gößlin von Eßlingen heimgefallen war, zu freiem Eigentum, verzichtet auf die lehensherrlichen Rechte und händigt ihm alle über den halben Hof ausgestellten Lehensreverse aus. [Unter dem Umbug]: 3 Unterschriften der Innsbrucker Kanzlei; [Auf dem Umbug]: "Commissio Serenissimi Domini Archiducis in consilio": Unterschrift