Wendel Schumacher, Schultheiß zu Oberwössingen, und Wendel Helmstetter, Schultheiß zu Unterwössingen, reversieren, dass sie von den Wittumgütern der Pfarrei, die sie um 520 Gulden gekauft haben, dem jeweiligen Pfarrer respektive dem Kloster Frauenalb zehntpflichtig sind.