Dompropst, Domdekan Franz Bernhard Freiherr von Haslang, Senior und das Domkapitel zu Regensburg ratifizieren nachträglich auf Bitten des Patritius [II. Freiherrn von Heydon], Propst zu Rohr, das Erbrecht des Christoph Stürzinger auf einem Gut zu Hirtdorf, das dem Hochstift Regensburg zehntpflichtig ist. S: Domkapitel zu Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv