Recht zur Ausübung der kleinen und großen Jagd in den Ämtern Millen und Born und der Bank Sittard, die im vorinstanzlichen Urteil teils dem Appellanten und teils dem Appellaten als Amtmann zugesprochen worden war. Der Appellant sieht durch die zu seinen Lasten ergangenen Teile des vorinstanzlichen Urteils die vorgelegten Beweise nicht hinreichend gewürdigt und verweist darauf, daß bereits 2 Urteile zu seinen Gunsten ergangen seien und inzwischen nichts Neues vorgebracht worden sei. Die Acta priora wurden vom herzoglichen Prokurator vorgelegt. Das vorinstanzliche Verfahren wird teils als petitorisches nach Abschluß des possessorischen und teils als Revisionsverfahren bezeichnet. Am 7. Mai 1745 modifizierte das RKG das Urteil der Vorinstanz. Im folgenden Streit um die Ausführung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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