Papst Gregor IX. teilt der gesamten Geistlichkeit der Kirche mit, daß er die Landgräfin Elisabeth von Thüringen (Thuringie) für würdig erachtet hat, in das Verzeichnis der Heiligen eingetragen zu werden. Er befiehlt der gesamten Christenheit, den Todestag der hl. Elisabeth am 19. Nov. (XIII. kalendas Decembris) als ihren Festtag feierlich zu begehen und gewährt allen bußfertigen Gläubigen, die an diesem Tag und der darauffolgenden Woche ihr Grab aufsuchen, einen Ablaß von einem Jahr und vierzig Tagen.