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Unfallversicherung
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Staatsministerium
Staatsministerium >> T Innere Angelegenheiten
1880 - 1883
Enthält u.a.: Gesetzentwurf betr. die Versicherung der in Bergwerken, Fabriken und anderen Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folge der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle von Fr. Heym, Leipzig, 1880, brosch. 63 S. Qu. 12 und Denkschrift zu diesem Gesetz (Abschrift der Bundesrats-Drucksache Nr. 6/1881/82, 40 S.) Qu. 16; Exposé des Hannoverschen Provinzial-Baugewerke-Vereins zu Hannover zum Entwurf des Unfall-Versicherungsgesetzes und zum Gesetzentwurf betr. Änderung der Gewerbeordnung vom 07.02.1881 Qu. 13, 14; sechster Jahresbericht der Schweizerischen Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft in Winterthur (01.01 - 31.12.1881) brosch. 24 S. Qu. 22; "Zum Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Gesetz", Flugschrift des Thüringer- Baugewerken-Vereins, Hannover, 3 S. Qu. 20b; Auszug aus dem Protokoll über die 9. ordentliche Generalversammlung des Thüringer Baugewerken-Vereins in Apolda am 29.01.1882, Drucksache 2 S. Qu. 20a, 21; Gesetzentwurf betr. die Unfallversicherung der Arbeiter (1882) Qu. 29; Botschaft Kaiser Wilhelms zur Sozialreform vom 14.04.1883
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.