Klage der Elisabeth Scholbrock, die sich später mit Peter Ralle verheiratet, zunächst vertreten durch ihre Vormünder Ratsherrn Lic. Wilhelm Reich, Johan Haese und Bernard Ikinck gen. Schmithaus ./. die Testamentsvollstrecker und Miterben ihres am 15.4. 1595 gestorbenen Vaters Henrich Scholbrock, nämlich Erasmus Forkenbeck u. Bernard Scholbrock. Der Vater der Klägerin Henrich Scholbrock war in I. Ehe mit Anna Averhagen verheiratet; aus dieser Ehe kamen Bernard und Gertrud, Frau Erasmus Forkenbeck. Er heiratete dann in II. Ehe Elisabeth Mumme; aus dieser Ehe stammen Elisabeth, die Klägerin, ferner Henrich und Margarete, Frau Johan Korler junior. In III. Ehe heiratete er seine Magd. Am 29.11. 1589 schloss er mit seinen Kindern I. und II. Ehe einen Einkindschaftsvertrag. Die vollbürtigen Geschwister der Klägerin starben vor dem Vater ohne Leibeserben. Der Vater hat ihre Anteile an seinem Vermögen in seinem Testament vom 8.3. 1595 auch auf die Kinder I. Ehe verteilt. Die Klägerin hält das für unzulässig, nimmt die Anteile allein für sich in Anspruch und ficht das Testament in dieser Richtung an.