Kläger: Andreas Berndes, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Georg von Eitzen (Eytzen), Ratsherr zu Uelzen, nach dessen Tod Christoph von Eitzen, Ratsherr zu Stadt (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis primae; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Prozess um gegenseitige Forderungen über 1.000 Mark lübisch durch den Beklagten und 746 Mark lübisch durch den Kläger

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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