Papst Alexander IV bestätigt dem Kloster Hasungen die Bewilligung des verstorbenen EB Siegfried v. Mainz, wodurch dem Kloster die Einkünfte der Pf...
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Urk. 27, 51
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1250-1274
1260 November 24
Abschrift vom Ende des 14. Jh., Papier.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Lateran. VIII. Kal. Decembris, pontificatus nostri anno sexto.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Alexander IV bestätigt dem Kloster Hasungen die Bewilligung des verstorbenen EB Siegfried v. Mainz, wodurch dem Kloster die Einkünfte der Pfarreien Schützeberg (Scuezeberch) und Ehlen (Elehene), deren Patronatsrecht dem Kloster, die Rektoreinsetzung dem Erzbischof zustand, dem Kloster, vorbehaltlich der Versorgung der Pfarrer, wegen seiner Armut übertragen worden waren.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Will, Mainzer Reg. 36, 33 nach dem Repertorium.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Alexander IV bestätigt dem Kloster Hasungen die Bewilligung des verstorbenen EB Siegfried v. Mainz, wodurch dem Kloster die Einkünfte der Pfarreien Schützeberg (Scuezeberch) und Ehlen (Elehene), deren Patronatsrecht dem Kloster, die Rektoreinsetzung dem Erzbischof zustand, dem Kloster, vorbehaltlich der Versorgung der Pfarrer, wegen seiner Armut übertragen worden waren.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Will, Mainzer Reg. 36, 33 nach dem Repertorium.
Eine beglaubigte Abschrift [z.Zt. vermisst!] wurde wohl einst 1419 Januar 27 angefertigt. Hier schrieb am Rand eine Hand des 15. Jh.: ubi est illa littera ? Die Urkunde ist verdächtig. Nur einmal auch 1348 eine Abschrift (1419) taucht eine Ausfertigung auf und doch wäre ihr Vorhandensein bei den andauernden Streitigkeiten des Klosters mit den Päpsten von Bedeutung gewesen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ