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Johann Landgraf zu Hessen usw. und die verwitwete Gräfin Johanna zu Erbach geb. Gräfin zu Sayn-Wittgenstein vereinbaren sich nach dem mit und nach dem Tode des Grafen Ernst erfolgten Erlöschen des Gräflich Saynischen Mannsstammes dahin, dass die Gräfin dem Landgrafen für 4000 Gld. Frkf. Währg. alle ihre Ansprüche an die Grafschaft Sayn verkauft und ihre Regreßurkunde an ihn abtritt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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