Schultheiß Diether Billung gebietet für Herrn Ulrich, Pfarrer und Zinsmeister zum Hl. Geist, als Vertreter dieses Spitals, zum ersten Mal die Räumung von Haus und Erbe unten an Reineck und aller zugehörigen Unterpfänder für versessenen Zins, und stellt Termin "uff den nehisten mitwochen nach der zwolffbodten scheydunge dage [...] thusent vierhundert und sieben und funfftzig" [20.7]. An diesem Tag gebietet er ein zweites Mal und stellt Termin auf Donnerstag darnach [21.7]. An diesem Tag gebietet er ein drittes Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [23.7], da am Freitag St. Marien-Magdalenen-Tag gefeiert wurde. Zeugen des ersten und dritten Ausgebots: Johannes Lahnstein und Henchin zum Krummen Ringe, des Schultheißen Diener, des zweiten Ausgebots: Henne von Aich und Henchin zum Krummen Ringe. Zu Gericht saß am ersten Tag Richter Andres Weise, am zweiten Tag Richter Herman Quadheim ("Quaedheyn"), am dritten Tag der Schultheiß. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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