Die Gemeinden Rust und Kappel erneuern den Vergleich, den sie 1476 Februar 3 (Sonntag nach Lichtmeß) vor den Schiedsleuten Junker Jörg Kranch, Vogt, Hans Seltzler, Schultheiß, und Hans Ruttenstock, des Rats zu Ettenheim geschlossen haben. Die Gräben, insbesondere im oberen Bruch am Sundgrien, und das Wehr in der Elzach zwischen den Gütern der Johanniterkommende zu Straßburg sollen gemeinsam instand gehalten werden. Rust zahlt die 9 Sester Haber jährlichen Zinses, die vom Wehr an den Stein gegen Kürnberg gehen. Der jetzige Lauf der Waldach soll beibehalten werden. Die Fischer von Rust können ungehindert in den Kappeler Banngewässern fischen. Zu dem Kaufvertrag, den die Gemeinde Rust mit den Brüdern Ritter Anthoni und Junker Bastian von Landeck wegen des Wehrs geschlossen hat, überschreibt Kappel der Gemeinde 20 fl rh