Georg von Gemmingen und seine Ehefrau Agnes (Angneß) von Remchingen beurkunden, dass sie ihrem Schwager und Bruder Heinrich (Hainrich) von Remchingen ihr Viertel zu Wesingen und ihre Teile zu Gemmingen und Frankenbach (Franckenbach) mit allen Rechten, Gütern, Burgen, Dörfern etc. gegen Kost und Behausung auf Lebenszeit übergeben haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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