Schultheiß und Schöffen des Vogtgerichts zu Niedertiefenbach erklären, dass diejenigen in obiger Urkunde gemachten der Gräfin Ursula von Nassau-Hadamar übergebenen Güter, welche der Vogtei Niedertiefenbach gültpflichtig waren, von den früheren Besitzern befreit worden seien.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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