Rat der Gemeinde Seidau (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
64301
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> eingemeindete Orte
19.- 20. Jh.
Bestandsinhalt: siehe Verzeichnungseinheiten
Bemerkungen: Der bis 1922 selbständige Ort Seidau liegt im Bautzener Norden am Flußlauf der Spree. Um 1550 gehörte das Dorf zum Burglehn und wurde von der Landvogtei verwaltet. Einige Grundstücke am Nordhang des Burgberges gehörten zum Domstift. Im Jahre 1839 wurden der landeshauptmannschaftliche, der landvogtteiliche und der domstiftliche Teil zu einer Gemeinde zusammengeschlossen. Als stadtmitleidende Bewohner hatten nun auch die Einwohner der Seidau, hauptsächlich Bauern, ihre Abgaben an den Bautzener Rat zu leisten. Mit der Einführung der Landgemeindeordnung 1838 bekam Seidau einen Gemeinderat bzw. eine Gemeindeversammlung. Bereits 1909 gab es zwischen der Gemeinde Seidau und der Stadt Bautzen die ersten Gespräche über eine mögliche Eingemeindung. Die Gemeindevertreter Seidaus stellten dafür jedoch Bedingungen, was die Eingemeindung verzögerte. Der nach langen Verhandlungen geschlossene Vertrag vom 15. November 1922 sah unter anderem vor, dass das gesamte Vermögen der Gemeinde Seidau in städtischen Besitz übergehen sollte, alle Seidauer Gemeindemitglieder, die mindestens 2 Jahre hier gewohnt hatten, kostenlos das Bürgerrecht erhielten, spätestens ein Jahr nach der Eingemeindung sämtliche Haushalte an die städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätsnetze angeschlossen sein müssten, die bei der Gemeinde beschäftigten Beamten und Angestellten von der Stadt Bautzen in städtische Dienste zu übernehmen sind und die Hauptstraße innerhalb eines Jahres auf Kosten der Stadt Bautzen neu zu pflastern ist. Somit endete im Jahr 1922 die Eigenständigkeit der Gemeinde Seidau und sie wurde ein Ortsteil von Bautzen.
Zitierhinweis: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 64301 Rat der Gemeinde Seidau
Bestandsgeschichte: Nach der Eingemeindung wurden Akten aus der Provenienz der Gemeinde Seidau den Repertorien im Neuen Archiv zugeordnet. Der Großteil der Akten befand sich bis 1991 als lose Sammlung im Stadtarchiv. Während der Neuorganisation des Stadtarchivs Mitte der 1990er Jahre wurden diese Akten dem Bestand 65001 Dorfschaften zugeordnet. Vom November 2011 bis April 2012 erfolgte die Erschließung des Bestandes. Dafür wurden die Akten der Gemeinde Seidau sowohl aus dem Neuen Archiv als auch aus dem Bestand 65001 Dorfschaften, Klassifikationsgruppe Seidau, herausgelöst und im Bestand 64301 vereinigt. Fremdprovenienzen wurden an das Staatsfilialarchiv abgegeben und konnten hier insbesondere dem Bestand 50013 Amtshauptmannschaft Bautzen zugeordnet werden.
Abgebende Stelle: Rat der Gemeinde Seidau
Bemerkungen: Der bis 1922 selbständige Ort Seidau liegt im Bautzener Norden am Flußlauf der Spree. Um 1550 gehörte das Dorf zum Burglehn und wurde von der Landvogtei verwaltet. Einige Grundstücke am Nordhang des Burgberges gehörten zum Domstift. Im Jahre 1839 wurden der landeshauptmannschaftliche, der landvogtteiliche und der domstiftliche Teil zu einer Gemeinde zusammengeschlossen. Als stadtmitleidende Bewohner hatten nun auch die Einwohner der Seidau, hauptsächlich Bauern, ihre Abgaben an den Bautzener Rat zu leisten. Mit der Einführung der Landgemeindeordnung 1838 bekam Seidau einen Gemeinderat bzw. eine Gemeindeversammlung. Bereits 1909 gab es zwischen der Gemeinde Seidau und der Stadt Bautzen die ersten Gespräche über eine mögliche Eingemeindung. Die Gemeindevertreter Seidaus stellten dafür jedoch Bedingungen, was die Eingemeindung verzögerte. Der nach langen Verhandlungen geschlossene Vertrag vom 15. November 1922 sah unter anderem vor, dass das gesamte Vermögen der Gemeinde Seidau in städtischen Besitz übergehen sollte, alle Seidauer Gemeindemitglieder, die mindestens 2 Jahre hier gewohnt hatten, kostenlos das Bürgerrecht erhielten, spätestens ein Jahr nach der Eingemeindung sämtliche Haushalte an die städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätsnetze angeschlossen sein müssten, die bei der Gemeinde beschäftigten Beamten und Angestellten von der Stadt Bautzen in städtische Dienste zu übernehmen sind und die Hauptstraße innerhalb eines Jahres auf Kosten der Stadt Bautzen neu zu pflastern ist. Somit endete im Jahr 1922 die Eigenständigkeit der Gemeinde Seidau und sie wurde ein Ortsteil von Bautzen.
Zitierhinweis: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 64301 Rat der Gemeinde Seidau
Bestandsgeschichte: Nach der Eingemeindung wurden Akten aus der Provenienz der Gemeinde Seidau den Repertorien im Neuen Archiv zugeordnet. Der Großteil der Akten befand sich bis 1991 als lose Sammlung im Stadtarchiv. Während der Neuorganisation des Stadtarchivs Mitte der 1990er Jahre wurden diese Akten dem Bestand 65001 Dorfschaften zugeordnet. Vom November 2011 bis April 2012 erfolgte die Erschließung des Bestandes. Dafür wurden die Akten der Gemeinde Seidau sowohl aus dem Neuen Archiv als auch aus dem Bestand 65001 Dorfschaften, Klassifikationsgruppe Seidau, herausgelöst und im Bestand 64301 vereinigt. Fremdprovenienzen wurden an das Staatsfilialarchiv abgegeben und konnten hier insbesondere dem Bestand 50013 Amtshauptmannschaft Bautzen zugeordnet werden.
Abgebende Stelle: Rat der Gemeinde Seidau
Rat der Gemeinde Seidau
Bestand
Benutzungsmodalitäten: Es gelten die Nutzungsbedingungen nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
17.06.2025, 07:28 MESZ