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Klage des Johan Theben in Coesfeld am Markt ./. den Prokurator am weltlichen Hofgericht Herman Theben in Münster gegenüber Ludgeri-Kirchhof. Der Beklagte hatte 4 Brüder: 1. Gerhard Theben in Coesfeld am Kirchhof, der einen Sohn, den Ratsherrn Johan Theben in Coesfeld hatte; 2. Ratsherr Bernard Theben in Borken; 3. Johan Theben in Bredevoort verh. mit Jodoka Lebbinck, diese hatte aus ihrer 1. Ehe einen Sohn namens Diedrich Wedlinck und anscheinend eine Tochter, Frau Reinhard Grievinck; 4. Diedtrich Theben, dessen Kinder sind: a. der Kläger Johan Theben, verh. mit Johanna Focke, er starb 1630; b. Dr. Diedrich Theben; c. Anna Theben in Emmerich; d. Katharina Theben, Frau Adam von Alten in Borken. Johan Theben in Bredevoort hatte nur einen Sohn Henrich, welcher Jesuit wurde. Nach seinem Tode kam es wegen seiner Lehnsgüter und eines lehnsrührigen Zehnten zu mehreren Prozessen zwischen seiner Witwe, dem Jesuitenorden und seinen Brüdern. Die Witwe verglich sich am 22.7.1615 vor dem Drosten in Bredevoort mit den jetzigen Parteien und Gerhard und Bernard Theben dahin, dass sie 2 Lehnsgüter herausgab und 300 holländische Thaler zahlte. Dieses Geld erhielten die Beklagten und Gerhard Theben. Der Kläger verlangt jetzt seinen Anteil davon. Der Beklagte wendet ein, dass alle Beteiligten sich einig darüber gewesen seien, dass er und sein Bruder Gerhard das Geld behalten sollten, weil sie viele Unkosten und Mühen bei den Prozessen gehabt und diese geführt hätten.

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Stadtarchiv Münster
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