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Anspruch auf Schadenersatz für eine Beschlagnahmung. Gotthard Kirberg passierte 1626 die Stadt Hamm (Mark) mit 106 Ochsen. Der damalige spanische Gouverneur Christoph de Medina beschlagnahmte das Vieh „wegen unbezahlter kriegslicenten“. Kirberg zahlte 3000 Rtlr. an de Medina und bat den Hammer Bürger Jakob Göbels, sich für die übrigen 2700 Rtlr. als Bürgen zu stellen. Wegen der von ihm geforderten Summen klagte Kirberg in Brüssel, unterlag aber in drei Instanzen. Gegen das letzte Urteil soll er nicht appelliert haben, weswegen es rechtskräftig sei. Zur Exekution des Urteils zog de Medina den Bürgen Jakob Göbels heran. Als dieser selbst nach Brüssel kam, wurde er festgenommen, bis er die fehlenden 2700 Rtlr. bezahlt hatte. 1638 ließ darauf Peter Göbels, Jakobs Bruder, Kirberg in Düsseldorffestnehmen und forderte Schadenersatz. Kirberg beanstandete, daß Peter von seinem Bruder kein Mandat habe. Schließlich verglich man sich am 10. Dez. 1638 darauf, daß Kirberg 2900 Rtlr. zahlen sollte. Später focht Kirberg den Vergleich an. Er bezweifelte, daß Göbels die 2700 Rtlr. tatsächlich in Brüssel bezahlt habe. Auch eine Quittung sei nicht korrekt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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