Anspruch auf Schadenersatz für eine Beschlagnahmung. Gotthard Kirberg passierte 1626 die Stadt Hamm (Mark) mit 106 Ochsen. Der damalige spanische Gouverneur Christoph de Medina beschlagnahmte das Vieh „wegen unbezahlter kriegslicenten“. Kirberg zahlte 3000 Rtlr. an de Medina und bat den Hammer Bürger Jakob Göbels, sich für die übrigen 2700 Rtlr. als Bürgen zu stellen. Wegen der von ihm geforderten Summen klagte Kirberg in Brüssel, unterlag aber in drei Instanzen. Gegen das letzte Urteil soll er nicht appelliert haben, weswegen es rechtskräftig sei. Zur Exekution des Urteils zog de Medina den Bürgen Jakob Göbels heran. Als dieser selbst nach Brüssel kam, wurde er festgenommen, bis er die fehlenden 2700 Rtlr. bezahlt hatte. 1638 ließ darauf Peter Göbels, Jakobs Bruder, Kirberg in Düsseldorffestnehmen und forderte Schadenersatz. Kirberg beanstandete, daß Peter von seinem Bruder kein Mandat habe. Schließlich verglich man sich am 10. Dez. 1638 darauf, daß Kirberg 2900 Rtlr. zahlen sollte. Später focht Kirberg den Vergleich an. Er bezweifelte, daß Göbels die 2700 Rtlr. tatsächlich in Brüssel bezahlt habe. Auch eine Quittung sei nicht korrekt.
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Anspruch auf Schadenersatz für eine Beschlagnahmung. Gotthard Kirberg passierte 1626 die Stadt Hamm (Mark) mit 106 Ochsen. Der damalige spanische Gouverneur Christoph de Medina beschlagnahmte das Vieh „wegen unbezahlter kriegslicenten“. Kirberg zahlte 3000 Rtlr. an de Medina und bat den Hammer Bürger Jakob Göbels, sich für die übrigen 2700 Rtlr. als Bürgen zu stellen. Wegen der von ihm geforderten Summen klagte Kirberg in Brüssel, unterlag aber in drei Instanzen. Gegen das letzte Urteil soll er nicht appelliert haben, weswegen es rechtskräftig sei. Zur Exekution des Urteils zog de Medina den Bürgen Jakob Göbels heran. Als dieser selbst nach Brüssel kam, wurde er festgenommen, bis er die fehlenden 2700 Rtlr. bezahlt hatte. 1638 ließ darauf Peter Göbels, Jakobs Bruder, Kirberg in Düsseldorffestnehmen und forderte Schadenersatz. Kirberg beanstandete, daß Peter von seinem Bruder kein Mandat habe. Schließlich verglich man sich am 10. Dez. 1638 darauf, daß Kirberg 2900 Rtlr. zahlen sollte. Später focht Kirberg den Vergleich an. Er bezweifelte, daß Göbels die 2700 Rtlr. tatsächlich in Brüssel bezahlt habe. Auch eine Quittung sei nicht korrekt.
AA 0627, 3194 - K 645/1672
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1642 - 1660 (1627 - 1660)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna Teschemacher (Teschenmacher), Witwe des Gottfried Kirberg, Dortmund, (Kl.), Magdalena Teschemacher, Lic. Eustachius Kirberg, Catharina Kirberg, Maria Kirberg, Caspar Teschenmacher, Engelbert Teschemacher Beklagter: Peter Göbel, Düsseldorf und Konsorten: Graf Johann Berthold von Wonsheim, Statthalter zu Düsseldorf, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Konrad Albrecht 1642 - Dr. Jonas Eucharius Erhard 1651 - Subst.: Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1659 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Barthold Giesenbier (1642) 1643 - Notar Abraham Roderer 1643 - Dr. Paul Gambs [1655] 1656 - Subst.: Dr. Abraham Ludwig von Gülchen - Lic. Johann Walraff [1656] 1658 Prozeßart: Appellationis et mandati Instanzen: 1. Richter zu Elberfeld 1640 - 2. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf - 3. RKG 1642 - 1660 (1627 - 1660) Beweismittel: Bd. II: Akten aus Brüssel, z. T. niederländ. Beschreibung: 2 Bde., 13 cm, 714 Bl.; Bd. I: 149 Bl., lose, Q 1 - 43 außer Q 30, 14 Beilagen; Bd. II: 565 Bl., gebunden, Q 30 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:18 MESZ