Kurfürst Friedrich August II. bekennt, dass er Christoph Carl von Berbisdorf und dessen rechtmäßige Erben mit dem halben Dorf, dem Hof und dem Vorwerk Niederforchheim und weiteren genannten Dörfern und Flecken einschließlich aller näher bestimmten Rechte als Mannlehen belehnt, wie sie Haubold von Berbisdorf bei der brüderlichen Erbteilung 1576 übernommen hatte. Mitbelehnt werden Gottlob Friedrich von Berbisdorf und dessen rechtmäßige Erben. Die Erbfolge wird nach Sippzahl bestimmt. - Unterschrift und Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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