Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Hans Rüthart die Mittelmühle genannte Mahlmühle zu Schriesheim mit allen Gerechtigkeiten, wie sie Heinz Seitz bislang gehabt hat, zu Erbe, wofür Hans Rüthart eine jährliche Gült über 2 Gulden und 28 Malter Korn - aufgeteilt zum vierteljährlichen Turnus - dem Keller zu Strahlenburg entrichtet, sich zur Instandhaltung verpflichtet und verspricht, nach dem üblichen Mahllohn (Multer) für Arm und Reich zu mahlen. Als Unterpfand gibt er 1 Morgen Acker, ½ Morgen Weingarten und weitere ½ Morgen Acker und 3 Viertel Weingarten, die mit Nennung der Lage, Anrainern - u. a. Güter des Klostes Schönau - und Abgaben davon - nämlich 2 Eimer Wein an den Nikolausaltar und 24 Schilling Heller an die Präsenz zu Schriesheim - aufgeführt werden.