Zuwendung geistlichen Verdienstes. Wilhelm, Abt von Citaeux und das Cistercienser Generalkapitel gestatten auf Bitten des Abtes von Heisterbach, dass alle Gläubigen, welche am Jahrestage der Heisterbacher Kirchweih oder in der Oktave dieses Festes nach Heisterbach, oder am Jahrestage der Kapellenweihe auf dem Stromberg zu dieser Kapelle wallfahren, teil haben sollen an allen guten Werken, die im jährlichen Generalkapitel für die Brüder angeordnet werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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