Berufungssache des M. Johan Kellier, Beklagter ./. Johan Neiger, Verwalter des Hauses Pröbsting, Kläger. Kläger verlangt vom Beklagten Rückzahlung einer Summe. Beklagter behauptet: mit dem Gelde hätte der Bau bezahlt werden sollen, den er für die Frau zu Pröbsting ausgeführt habe. Das Geld habe der Frau gehört.