Johann von Randeck der Junge verzichtet auf Teile des Testaments seines Vetters Hermann Boos von Waldeck (+), pfalzgräflicher Hofmeister, dessen Testamentsvollstrecker Kurfürst Philipp von der Pfalz ist. Die Johann zugeteilten 90 Gulden jährliche Gülte auf dem Zoll zu Boppard, 50 Gulden Manngeld auf dem Zoll zu Engers und 15 Gulden Gülte mit 300 Gulden Hauptgeld nimmt er an. Sobald ihm dies von Seiten des Testamentsvollstreckers zugestellt wurde, verzichtet er auf alles Weitere, was ihm an Hab und Gut, Lehen oder Eigen, sei es durch Erbrecht oder von Testaments wegen, an der Erbschaft des genannten Hermanns zustehen möchte. Zur Besiegelung bittet er seinen Vetter Hans von Flersheim, den Amtmann zu Kaiserslautern hinzu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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