Wolf Daunquartt, Gemeinsmann zu Neckarzimmern, und seine Ehefrau Margarethe bekunden, dass sie ihrem Herrn Reinhard von Gemmingen zu Hornberg eine jährlich zu Pfingsten fällige Gült in Höhe von 3 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 60 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen 3 Viertel näher bezeichneten Weingarten in Neckarzimmern zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt beiden Seiten bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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