Herzog Wilhelm von Jülich-Berg verschreibt dem Zöllner zu Bergheim Heinr. van Groeven eine Rente von 25 Goldgulden. Frankf. M. (gegen Aufnahme eines Kapitals von 500 Goldg.) auf den Zoll zu Bergheim. Datierung: Düsseldorf 1501 "uff den sondach vocem jucunditatis".
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AA 0429, 14
AA 0429 Münstereifel, Jesuiten, Urkunden
Münstereifel, Jesuiten, Urkunden >> 1. Urkunden
1501 Mai 16
Diverse Registraturbildner
Vermerke: Unterschrieben von Kanzler W. Lunynck im Auftr. des Herzogs und des Hausmarschalls W. v. Nesselrode. Besiegelt mit dem (wenig beschädigten) herzoglichen Siegel. In dorso: Caps. 4 Tit. I No. 21-23. "devenit ad collegium donatirne D. Maragrethae Schuhmacher D. Johannis Horstgens uxoris".
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:27 MESZ
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