Marquard von Schellenberg, Ritter, Verweser der Landvogtei in Schwaben, und Heinrich von Schellenberg von Wasserburg fällen als Mittelsmänner ("undertädinger") einen gütlichen Entscheid im Streit zwischen Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten und Truchseß Johann von Waldburg, vormals Landvogt in Schwaben einerseits, Ursula von Freyberg ("Friberg"), Ehefrau des Erhard von Königsegg andererseits. Nachdem die Fehde zwischen dem Kloster Weingarten und Erhard von Königsegg gütlich beigelegt worden war, hatte sich die Ehefrau durch ihren Vogt Michel von Freyberg beklagt, daß Amtleute und Knechte des Landvogts als Schirmer des Klosters zusammen mit Weingartener Amtleuten, Knechten und Gotteshausleuten in das Hoch- und Niedergericht ihres Wittumguts zu Hoßkirch eingefallen sind. Diese sollen ihre Hintersassen gefangengenommen sowie beim dortigen Priester Brandschatzung und Raub ("brand und nom") verübt haben. Die Taidingsleute erklären die Sache für ausgesöhnt und geschlichtet, auch werden die Königsegg keine weiteren Ansprüche deswegen stellen. Dafür zahlt der Abt der Frau von Königsegg innerhalb eines Monats 50 fl und zu St. Jörg erneut 50 fl, schließlich in einem Jahr zu Lichtmeß nochmals 100 fl. Erhard von Königsegg soll Schirmer des Klosters in Hoßkirch werden und dessen Eigenleute "helfen gehorsam machen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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