Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Äbtissin und Konvent zu Neuburg und ihrem Hofmann zu Schwetzingen einerseits und der Gemeinde Schwetzingen andererseits Irrungen um den Viehtrieb gehalten haben, weswegen er beide Parteien zum heutigen Tag zu Heidelberg hat verhören lassen. Die Gemeinde hat vorgebracht, dass der Hofmann sie mit dem Viehtrieb widerrechtlich beschwere, und verlangt, dass er nicht mehr Vieh als nach Gewohnheit des Dorfes treiben soll, nämlich 9 Pferde, 8 Kühe, 16 Schweine und 25 Schafe. Der Hofmann hat erwidert, dass er gemäß altem Herkommen und nach Laut eines Freibriefs handle, den er hat vorlesen lassen, wobei er die Anerkennung dieser Rechte erbeten hat. Kurfürst Friedrich verkündet seinen Entscheid, nachdem die Parteien ihm diesen anheimgestellt haben, wonach ein jeglicher Hofmann an Vieh fortan 12 Pferde, 10 Kühe, 20 Schweine und 30 Schafe und nicht mehr weiden soll. Darüber hinaus mag der Hofmann eine Sau oder ein Kalb in seinen Stall halten, diese aber nicht auf die Allmende ziehen lassen. Das Vieh soll frei sein und nicht mit Abgaben durch die Gemeinde beschwert werden, wobei der Hofmann für überzähliges Vieh die vierfache Abgabe, wie sie zu Schwetzingen üblich ist, zu zahlen hat. Für die vereinbarte Zahl an Vieh mag der Hofmann die Allmende nutzen. Weitere Artikel des alten Freibriefs bleiben unberührt. Beide Parteien sollen damit geschlichtet sein und erhalten eine Ausfertigung des Vertrags.