Mainz, 1626.07.03. (Richter Pfaff). Nach dem Tod der Frau des B. Heinrich Greineisen, Martha, vergleicht sich Heinrich Greineisen mit den zwei hinterlassenen unmündigen Söhnen (Martin und Wolf) Konrad Göbels aus seiner Ehe mit der genannten Martha (Vormünder: Andreas Beck, Schwarzfärber, und Georg Drexler) wegen des väterlichen Erbteils der genannten Kinder dahin, daß er 700 fl. auszahlt und den Wolf ein Jahr lang in Kost und Unterhalt zu nehmen sich verpflichtet: Für 400 fl. des genannten Betrags räumt er ein Haus nächst der Goldenen Luft den Stolzischen Erben ein, während die restlichen 300 fl. bei Hans Treber zu Kostheim, Philipp Rauch zu Ginsheim und Hans Strunk zu Oberolm - je mit 100 fl. - verzinslich angelegt sind. Er (?) verkauft ferner das im zweiten Ehestand erkaufte Haus in der Neuturmsgasse, neben Herrn Michael Herzog und Philipp Dürr (?), für 1300 fl., wovon den zwei Kindern erster Ehe zu ihrem Mutterteil 216 fl. 9 Albus bis zur Ablage zu verzinsen sind. Z.: Michael Herzog, Schultheiß zu Wicker, Johann Hartmann Müller, Pedell, und Konrad Winter.

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