Priorin und Konvent von Kloster Kirchheim beurkunden, daß die Klosterfrau Guete von Wimpfen von ihnen um 30 lb h eine Gült von 3 lb h jährlich aus den zum Hof in Wangen gehörigen Wiesen im Tobel gekauft hat. Nach dem Tod der Guete oder ihrer Erben sollen die 3 lb h je hälftig zu einer täglichen ewigen Messe für sie und an das Almosen des Konvents gehen.