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Kaiser Joseph II. bekundet, dass Heinrich [von Bibra], Bischof
und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom
Reich verlie...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
1767 November 5
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Wien den fünfften tag monaths Novembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth in siebenzehen hundert sieben und sechzigsten unsers reichs im vierten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Joseph II. bekundet, dass Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehn und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie ihm bereits von Kaiser Franz I. 1765 Dezember 15 (unterm fünffzehenden Decembris siebenzehen hundert vier und sechzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2355]. Joseph bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Heinrich gelobt durch seinen Bevollmächtigten, Franz Ludwig Karl Philipp Anton von zu Erthal, Domkapitular in Bamberg und Würzburg, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei F...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Joseph manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit Rudolph [?] fürst Colloredo manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum sacrae caesareae / maiestatis proprium / Franz Georg von Leykam manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kaiser Joseph II.
Registraturvermerk auf S. 13: (Collationiert und registriert / [G. A. ?] Molitor manu propria).
Rudolph Joseph Reichsgraf von Colloredo-Waldsee [geboren 1706 Juli 6, gestorben 1788 November 1], seit 1745 Reichsvizekanzler, vgl. NDB 3 (1957) S. 329.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.