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Reichstag zu Augsburg wegen der Religion, des Kammergerichts, des Münzwesens, der Polizei und der Türkenhilfe (25. Juni 1550-1551)
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Enthält: In den auf diesem Reichstag am 14. Februar 1551 gemachten Abschied wird beschlossen, dass zur Beilegung der Religionsstreitigkeiten das von dem Papst auf den 1. Mai nach Trient ausgeschriebene Konzil von beiden Religionsparteien besucht, und die Erörterung derselben dem Konzil überlassen werden, der Landfriede und das Interim aus genaueste beobachtet, die Stadt Magdeburg, wenn sie sich nicht in der anzustellenden Unterhandlung ergeben wollte, belagert, gewisse Vorschriften bei den Kammergerichtsprozessen beobachtet, zur Restitution der geistlichen Güter verholfen, eine vorgeschriebene Ordnung im Münzwesen beobachtet, wegen Verringerung der Reichsanschläge der letztgemachte Abschied in Vollziehung gebracht, der gemachten Polizeiordnung unter einigen Erläuterungen nach gelebt, mit Juden außer den Märkten bloß obrigkeitlich Kontrakte gemacht, keine Zigeuner von den Obrigkeiten unerachtet der Pässe geduldet, die hartnäckigen Wiedertäufer, welche der Obrigkeit nicht huldigen wollen, mit Feuer und Schwert ohne vorhergehende Inquisition hingerichtet, keine Zusammenrottungen geduldet, wegen der von dem Türken wieder angefangenen Feindseligkeiten der halbe gemeine Pfennig, wie er ehedem bewilligt worden, auf den 1. August 1551 und der andere halbe Teil 1552 bezahlt und die Sessionsirrungen vor einer kaiserlichen Kommission gütlich beigelegt werden sollen.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.