Kaspar Wiedenmann, Stift Wengen'scher Bauer zu Jungingen, beurkundet, dass er bei Christoph Erhard Schad von Mittelbiberach bzw. dessen Ehefrau Anna Margaretha, geb. Vettiner, ein Darlehen von 500 fl rh aufgenommen hat, das alljährlich auf Jacobi (25. Juli) mit 25 fl zu verzinsen ist und jederzeit mit vierteljährlicher Frist gekündigt werden kann. Als Unterpfand des Darlehens dient das "erbgüthige" Hofgut des Schuldners in Jungingen, bestehend aus Haus, zwei Stadeln, Kotte und Garten, 62 Jauchert Ackerlandes in allen drei Öschen und 3 Jauchert Gehölz, das dem Wengenstift zins- und gültpflichtig (detaillierte Aufzählung der jährlichen Belastung), der Hohen Obrigkeit der Reichsstadt Ulm und - seit dem Rezess von 1652 - der Niedergerichtsherrschaft des Gotteshauses unterworfen ist. Der Aussteller quittiert den Erhalt der Darlehenssumme, verspricht stets pünktliche und vollständige Verzinsung und räumt den Kreditoren oder deren Erben für den Fall der Nichterfüllung Zugriff auf sein Gut bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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