Mundelsheim, Geistliche Verwaltung (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 105
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Hofkammer des Hauses Württemberg (Depositum) >> Geistliche Ämter (dem Kirchenrat unterstellt)
1629-1807 (Na bis 1808)
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Akten und Amtsbücher der altwürttembergischen geistlichen Verwaltung Mundelsheim, die 1807 im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) an letztere gelangt sind. Es handelt sich insbesondere um Rechnungen, Lager- und Haischbücher, Grenzbeschreibungen und Befehlbücher. Die Berichtskonzepte der geistlichen Verwaltung sind bei den Konzeptbüchern der in Personalunion verwalteten Stabskellerei in Bestand GL 65 zu suchen. Weitere Akten gleicher Provenienz werden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt.
Vorbemerkung: Mundelsheim kam 1595 zusammen mit Besigheim, Hessigheim, Walheim und halb Löchgau durch Kauf von Baden an Württemberg und bildete seit dieser Zeit bis zum Jahre 1807 ein eigenes Amt. Als Beamter stand ihm ein Keller und Geistlicher Verwalter (in Personalunion) vor. Durch königliche Verordnung vom 11. März 1807 (Reg. Bl. S. 21ff) gelangte der Ort im Zuge der Purifikation und des Austausches von Gütern und Besitzungen zwischen der Königlichen Hof- und Domänenkammer als Verwalterin des Privatbesitzes des Hauses Württemberg und der staatlichen Finanzkammer an die Königliche Hof- und Domänenkammer. Die Akten des altwürttembergischen Amts Mundelsheim gingen danach ebenfalls in den Besitz der Hof- und Domänenkammer (später: Herzogliche Hofkammer) über. Zuletzt lagerten die Akten im Schloß Monrepos. Von dort kamen sie im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt in das Staatsarchiv Ludwigsburg und wurden hier 1961-1962 neu verzeichnet. Die Abteilung 1 (Rechnungen) nahm der Archivangestellte Böhm, die Abteilungen 2-6 der Unterzeichnete auf. Für die Verzeichnung der Lagerbücher (Abteilung 2) wurden Aufnahmen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart verwertet. Der Bestand umfasst in 135 Bänden bzw. Aktenbüscheln 3,7 lfd. m. Die Archivalien haben in früherer Zeit durch Feuchtigkeit, Mäusefraß und Holzwürmer teilweise erheblich gelitten. Akten gleicher Provenienz enthält der staatseigene Bestand A 379 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Ludwigsburg. Die von der Geistlichen Verwaltung Mundelsheim ausgegangenen Berichtskonzepte sind den Berichtskonzeptbüchern der Stabskellerei Mundelsheim beigebunden (Bestand GL 65 Nr. 130-135). Auf das Vorwort zu dem Repertorium der Stabskellerei Mundelsheim wird verwiesen. Ludwigsburg, September 1962 W. Bürkle
Der Bestand enthält Akten und Amtsbücher der altwürttembergischen geistlichen Verwaltung Mundelsheim, die 1807 im Zuge von Vermögensverschiebungen zwischen der Finanzverwaltung und der Hof- und Domänenkammer (Haus Württemberg) an letztere gelangt sind. Es handelt sich insbesondere um Rechnungen, Lager- und Haischbücher, Grenzbeschreibungen und Befehlbücher. Die Berichtskonzepte der geistlichen Verwaltung sind bei den Konzeptbüchern der in Personalunion verwalteten Stabskellerei in Bestand GL 65 zu suchen. Weitere Akten gleicher Provenienz werden im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt.
Vorbemerkung: Mundelsheim kam 1595 zusammen mit Besigheim, Hessigheim, Walheim und halb Löchgau durch Kauf von Baden an Württemberg und bildete seit dieser Zeit bis zum Jahre 1807 ein eigenes Amt. Als Beamter stand ihm ein Keller und Geistlicher Verwalter (in Personalunion) vor. Durch königliche Verordnung vom 11. März 1807 (Reg. Bl. S. 21ff) gelangte der Ort im Zuge der Purifikation und des Austausches von Gütern und Besitzungen zwischen der Königlichen Hof- und Domänenkammer als Verwalterin des Privatbesitzes des Hauses Württemberg und der staatlichen Finanzkammer an die Königliche Hof- und Domänenkammer. Die Akten des altwürttembergischen Amts Mundelsheim gingen danach ebenfalls in den Besitz der Hof- und Domänenkammer (später: Herzogliche Hofkammer) über. Zuletzt lagerten die Akten im Schloß Monrepos. Von dort kamen sie im Frühjahr 1961 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt in das Staatsarchiv Ludwigsburg und wurden hier 1961-1962 neu verzeichnet. Die Abteilung 1 (Rechnungen) nahm der Archivangestellte Böhm, die Abteilungen 2-6 der Unterzeichnete auf. Für die Verzeichnung der Lagerbücher (Abteilung 2) wurden Aufnahmen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart verwertet. Der Bestand umfasst in 135 Bänden bzw. Aktenbüscheln 3,7 lfd. m. Die Archivalien haben in früherer Zeit durch Feuchtigkeit, Mäusefraß und Holzwürmer teilweise erheblich gelitten. Akten gleicher Provenienz enthält der staatseigene Bestand A 379 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Ludwigsburg. Die von der Geistlichen Verwaltung Mundelsheim ausgegangenen Berichtskonzepte sind den Berichtskonzeptbüchern der Stabskellerei Mundelsheim beigebunden (Bestand GL 65 Nr. 130-135). Auf das Vorwort zu dem Repertorium der Stabskellerei Mundelsheim wird verwiesen. Ludwigsburg, September 1962 W. Bürkle
135 Bände (4,7 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ