Mainz, 1596.11.04. Johann Christoph Hundt von Saulheim, fürstlich Speyrischer Oberamtmann zu Marientraut, übergibt dem Jesuitenkolleg zu Speyer die Kollatur zweier Altarpfründen, die er von seinen Voreltern ererbt habt, nämlich die eines Marienaltars zu Zornheim und die eines Marienaltars zu Obersaulheim unter den Wild- und Rheingrafen, beide im Mainzer Bistum. Der erste Altar erträgt abwechselnd 25 und 20, der zweite Altar 12 Malter Korn Mainzer Maß. Da Obersaulheim lutherisch geworden ist, verpflichtet sich der Aussteller für den Fall, dass sonst die Gült den Jesuiten vorenthalten würde, das Gütlein in eigener Hand zu behalten oder in eigenem Namen zu verleihen; sollte das Gütlein dennoch eingezogen werden, hört auch diese Verpflichtung auf. Ringpetschaft des Ausstellers.