Kurfürst Johann Georg II. bekennt, dass er seinen Kämmerer Georg Löben und dessen rechtmäßige Erben mit dem Gut Kleinopitz sowie den Dörfern Ober- und Niederhermsdorf einschließlich aller näher bestimmten Rechte als Erblehen belehnt, wie dieser es vom Festungskommandanten Georg Götze gekauft hatte. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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