Wilhelm von Sperberseck und Wilhelm von Degenfeld (Tegenfeld) bekunden, dass sie ihrem Vetter und Schwager Hans von Zylnhardt dem Älteren um 200 rheinische Gulden Landeswährung ein jährlich zu Invocavit fälliges Leibgeding in Höhe von 20 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme.