Graf Simon der Wecker und Graf Walram von Zweibrücken-Bitsch geben dem Hans Hauenstein, Schultheiß zu Rhodt, das "Burgelin" im Dorfe Rhodt zu Erblehen, mit der Bedingung, daß er ein Haus darauf erbaue, in dem sie sich eine Kammer als Absteigequartier vorbehalten, und Reben darauf pflanze