Meffart von Brambach und Marsilius von Reifenberg, nassau-diezische und königsteinsche Amtmänner zu Hadamar, vereinbaren mit Graf Reinhard von Leiningen-Westerburg ein Kindgeding bezüglich der Ehe von Leibeigenen zu Hausen und Waldmannshausen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner