Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet seinen Zollschreibern, Zöllnern und Zolldienern all seiner Zölle zu Wasser und zu Lande, dass er aus Zuneigung gegenüber seinem besonderen Freund, Hartmann von Stockheim, Deutschmeister, diesem bewilligt hat, dass er sein Leben lang Frucht, Wein und anderes zum Eigengebrauch (zu seinem brauch) vor dem pfalzgräflichen Zoll zollfrei führen darf. Der Pfalzgraf befiehlt den Angeschriebenen, dass sie alles, was Hartmann entsprechend angibt, zollfrei vorbeilassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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