Erzbischof Günther zu Magdeburg fügt sich dem Zuspruch näher
bezeichneter Mittelspersonen, darunter der Lüneburger Bürgermeister Johann
Schellepeper und Abt Ludolf von St. Michaelis, und erwählt zu seinen
Schiedsrichtern den Rat der Stadt Magdeburg, während der Lüneburger Rat die
Herzöge Otte und Frederick zu Braunschweig und Lüneburg vertreten soll; die
beiderseitigen Klageschriften sollen bis zum 30. August eingereicht und nach
Celle bzw. an den Magdeburger Dompropst Arnd Dresschauwe weitergeleitet, die
Antworten bis 27. September erteilt und eine Entscheidung am 25. Oktober
getroffen werden, spätestens am 22. November, sonst tritt Bischof Magnus von
Hildesheim als Oberschiedsrichter ein.