Erzbischof Günther zu Magdeburg fügt sich dem Zuspruch näher bezeichneter Mittelspersonen, darunter der Lüneburger Bürgermeister Johann Schellepeper und Abt Ludolf von St. Michaelis, und erwählt zu seinen Schiedsrichtern den Rat der Stadt Magdeburg, während der Lüneburger Rat die Herzöge Otte und Frederick zu Braunschweig und Lüneburg vertreten soll; die beiderseitigen Klageschriften sollen bis zum 30. August eingereicht und nach Celle bzw. an den Magdeburger Dompropst Arnd Dresschauwe weitergeleitet, die Antworten bis 27. September erteilt und eine Entscheidung am 25. Oktober getroffen werden, spätestens am 22. November, sonst tritt Bischof Magnus von Hildesheim als Oberschiedsrichter ein.

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