Kriegsdepartement: General(armee)intendanz, Kriegskommissare, General(feld)kriegskommissariat, Oberkriegskommissariat (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 271 g
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Kriegsministerium >> Ministerien
1805-1816, 1866-1868
Inhalt und Bewertung
Enthält ohne Unterscheidung von Hand- und Dienstakten die erhaltenen Akten der für die Geld- und Naturalverpflegung sowie für die Finanzierung der Ausrüstung und anderer Kriegsbedürfnisse zuständigen Kriegskommissare, die meist Beamte des Kriegsdepartements, bzw. -ministeriums waren, sowie einige wenige Schriftstücke der von 1805 bis 1810 bestehenden Generalintendanz, die ähnliche Aufgaben hatte.
Nach Abschluß in die Registratur des Kriegsministeriums
Behördengeschichte: Die Kriegskommissäre waren zuständig (vgl. Büschel Nr. 6) für "Sorge und Aufsicht der Geld- und Naturalverpflegung, des Montur- und Spitalwesens" (vgl. Büschel Nr. 8). Sie waren einerseits Beamte des Kriegsministeriums, andererseits reisten sie zur Truppe und hatten dort auch Weisungen des kommandierenden Generals anzunehmen. Die Berichte ihrer Reisen hatten sie an die 1. und 3. Sektion des Kriegsministeriums zu richten. Sie führten die Aufsicht über die Regimentsquartiermeister. Zeitweise formierten sie eine zumindest dem Namen nach selbständige Dienststelle - so gab es etwa 1809 ein Generalkriegskommissariat in Ellwangen (vgl. Büschel Nr. 6); von 1812 bis 1815 weisen die Staatshandbücher des Königreichs Württemberg gesondert ein Generalkriegskommissariat aus, das unmittelbar dem Kriegsdepartement nachgeordnet war (Seiten 164, 170, 172). Es bestand aus einem Generalkriegskommissär, der zeitweise bis zu neun Kriegskommissären vorstand. 1815 gab es dazwischen noch einen "functionierenden Oberkriegskommissär". 1805 wird zusammen mit dem Kriegskommissariat die Generalintendanz genannt (Churfürstlich württembergisches Adressbuch auf das Jahr 1805, Seite 50), die später in den Staatshandbüchern als selbständige Dienststelle unter der Bezeichnung Generalarmeeintendanz bis 1815 aufgeführt wird. Sie hat ähnliche Aufgaben wie die Kriegskommissäre. 1859 gab es bei den Hauptquartieren wieder Kriegskommissäre (vgl. E 271 c Büschel Nr. 1333), und 1866 sind wieder verschiedene Angehörige des Kriegsministeriums als Kriegskommissäre tätig. So werden im Staatshandbuch von 1866 die Revisoren Krazer, Benneder, Schradin und Faißt sowie der Regimentsquartiermeister Steinheil zugleich als Kriegskommissäre bezeichnet (Seiten 190, 91). Gleichzeitig war bei der Felddivision ein besonderer Oberkriegskommissär ernannt, der noch 186 offenbar eine eigene Dienststelle formierte. Die Stelle wurde dem Leiter der Kriegsministerialkasse Bartholomäi übertragen, der später wieder ausschließlich als Kriegsrat im Kriegsministerium tätig war (vgl. Staatshandbuch 1869, Seite 220). 1869 werden wieder ausschließlich die Revisoren Krazer, Schradin und Faißt sowie der Controlleur der Kriegskasse als Kriegskommissäre aufgeführt (ebd. Seite 221). Das Oberkriegskommissariat war 186· vor allem zuständig für finanzielle Forderungen und Verpflichtungen des Militärs aus dem Krieg von 1866.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Der schriftliche Niederschlag der Tätigkeit der Kriegskommissäre gelangte meist in Form von Handakten - eine eigene dienstliche Registratur ist kaum erkennbar - ins Kriegsarchiv und von dort 1920 als Depositum in die neu errichtete Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, die sie 1930 an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgab, wo sie von Karl Otto Müller den Beständen D 63, Feldzugsakten 1806 - 1815, E 284, Feldzugsakten III sowie E 291 Rechnungen, zugeordnet wurden. Bei der Neuverzeichnung der militärischen Akten von 1806 bis 1870 im neuerrichteten Militärarchiv seit 1969 schält sich der vorliegende Bestand heraus, den Werner Urban unter Leitung von Dr. Günter Cordes zwischen 1980 und 1985 verzeichnete. Die endgültige Bestandsbildung und Ordnung nahm im März 1990 Dr. Bernhard Theil vor, wobei die Akten chronologisch geordnet wurden ohne Unterscheidung von Handakten und Akten eventuell vorhandener Dienststellen. Dies erschien gerechtfertigt, da vielfach eine genaue Provenienz nicht zu ermitteln war und es sich um relativ wenig Akten handelt. Unterschieden wurde also lediglich zwischen Akten der Jahre 1806 bis 1816 und denen der Jahre 1866 bis 1868. Vorangestellt wurden einige wenige Schriftstükke der Generalintendanz und der Generalarmeeintendanz von 1805 bis 1810, vor allem deshalb, weil Kriegskommissariat und Generalintendanz 1805 offenbar eine Institution bildeten (siehe oben). Zahlreiche Titelaufnahmen wurden wieder zusammengefaßt, sodaß aus 69 Nummern 43 Büschel entstanden. Der Bestand umfaßt jetzt 0,70 lfd.m. Stuttgart, im März 1990 Bernhard Theil
43 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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13.11.2025, 14:39 MEZ
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